Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich nach dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Zur Bemessung wird in der Regel die Düsseldorfer Tabelle (Anlage)für die alten Bundesländer und die Berliner Tabelle für die neuen Bundesländer zugrunde gelegt. Die unterste Stufe der Tabellen bezeichnet man als Regelbetrag. Download via Bundesfamilienministerium.