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Rechtswörterbuch
Stichwort:
Erläuterung:

Im Falle einer Scheidung wird regelmäßig ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Für die Ehezeit werden so die Ansprüche ausgeglichen, dass derjenige, der mehr Ansprüche erworben hat, ausgleichsverpflichtet wird.

Für die Zeit nach der Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen für die Altersversorgung ein Vorsorgeunterhalt geltend gemacht werden. Dieser Vorsorgeunterhalt darf nur für die Altersversorgung verwendet werden und setzt voraus, dass überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht. Er ist gesondert beitragsmäßig geltend zu machen. Bei der Berechnung des Vorsorgeunterhalts wird ermittelt, welche Vorsorgeleistung auf den Ehegattenunterhalt üblicherweise anfallen würden.

 

von:
Axel Willmann
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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