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Unterhalt Elternunterhalt Anwalt Rechtsanwalt
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www.unterhaltsratgeber.de»Rechtswörterbuch
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Stichwort:
Erläuterung: Eine Unterhaltsverpflichtung besteht zwischen Verwandten in gerader Linie, nicht zwischen in der Seitenlinie verwandten Personen (z.B. Geschwister). In gerader Linie verwandt sind Eltern, Kinder, deren Abkömmlinge und die Großeltern. Daher kann auch eine Unterhaltspflicht gegenüber Eltern und eine Unterhaltspflicht der Großeltern gegenüber dem Enkelkind gegeben sein. von: Eva Gerz Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Sie wollen Frau Gerz eine rechtliche Frage stellen? Nutzen Sie unsere Onlineberatung >>>
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