Unterhalt Elternunterhalt Anwalt Rechtsanwalt

HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.unterhaltsratgeber.de
www.unterhaltsratgeber.de»Rechtswörterbuch
Unsere Angebote
Fragen stellen
Unterhalt
Infos /Muster finden
Checks
Rechtswörterbuch
Büchertipps
Onlineberatung
Aktuelles
Anwalt/Experte
Anmelden
Hilfe
Rechtswörterbuch
Stichwort:
Erläuterung:

Eine Unterhaltsverpflichtung besteht zwischen Verwandten in gerader Linie, nicht zwischen in der Seitenlinie verwandten Personen (z.B. Geschwister).

In gerader Linie verwandt sind Eltern, Kinder, deren Abkömmlinge und die Großeltern. Daher kann auch eine Unterhaltspflicht gegenüber Eltern und eine Unterhaltspflicht der Großeltern gegenüber dem Enkelkind gegeben sein.

 

von:
Eva Gerz
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Sie wollen Frau Gerz eine rechtliche Frage stellen?
Nutzen Sie unsere
Onlineberatung >>>