Unterhalt Elternunterhalt Anwalt Rechtsanwalt

HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.unterhaltsratgeber.de
www.unterhaltsratgeber.de»Rechtswörterbuch
Unsere Angebote
Fragen stellen
Unterhalt
Infos /Muster finden
Checks
Rechtswörterbuch
Büchertipps
Onlineberatung
Aktuelles
Anwalt/Experte
Anmelden
Hilfe
Rechtswörterbuch
Stichwort:
Erläuterung:

Das Unterhaltsvorschussgesetz soll dem betreuenden Elternteil helfen, wenn der Unterhaltsverpflichtete nicht zahlt, nicht leistungsfähig ist oder verstorben ist.

Anspruchsberechtigt ist das Kind, wenn es unter 12 Jahren alt ist und bei einem Elternteil in Deutschland lebt. Der Elternteil muss geschieden, ledig, verwitwet sein oder aber dauerhaft getrennt leben. Erhält das Kind keinen Unterhalt wird Unterhaltsvorschuss in Höhe des Mindestunterhalts gewährt. Dieser richtet sich nach § 1612 a BGB. Die Zahlungen werden maximal für 72 Monate gewährt. Antragsformulare erhalten Eltern bei den Gemeinden und Kreisen. In Höhe der geleisteten Zahlungen geht der Anspruch nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gesetzlich auf die Vorschusskassen über. Wer also keine Unterhalt gezahlt hat, kann sich entsprechenden Regressforderungen ausgesetzt sehen.

 

von:
Axel Willmann
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Sie wollen Herrn Willmann eine rechtliche Frage stellen?
Nutzen Sie unsere
Onlineberatung >>>