|
|
|
Unterhalt Elternunterhalt Anwalt Rechtsanwalt
|
     
|
|
|
|
|
|
www.unterhaltsratgeber.de»Rechtswörterbuch
|
|
|
|
Stichwort:
Erläuterung: Das Unterhaltsvorschussgesetz soll dem betreuenden Elternteil helfen, wenn der Unterhaltsverpflichtete nicht zahlt, nicht leistungsfähig ist oder verstorben ist. Anspruchsberechtigt ist das Kind, wenn es unter 12 Jahren alt ist und bei einem Elternteil in Deutschland lebt. Der Elternteil muss geschieden, ledig, verwitwet sein oder aber dauerhaft getrennt leben. Erhält das Kind keinen Unterhalt wird Unterhaltsvorschuss in Höhe des Mindestunterhalts gewährt. Dieser richtet sich nach § 1612 a BGB. Die Zahlungen werden maximal für 72 Monate gewährt. Antragsformulare erhalten Eltern bei den Gemeinden und Kreisen. In Höhe der geleisteten Zahlungen geht der Anspruch nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gesetzlich auf die Vorschusskassen über. Wer also keine Unterhalt gezahlt hat, kann sich entsprechenden Regressforderungen ausgesetzt sehen. von: Axel Willmann Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Sie wollen Herrn Willmann eine rechtliche Frage stellen? Nutzen Sie unsere Onlineberatung >>>
|  |
|
|
|
|
|