Unterhalt Elternunterhalt Anwalt Rechtsanwalt

HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.unterhaltsratgeber.de
www.unterhaltsratgeber.de»Rechtswörterbuch
Unsere Angebote
Fragen stellen
Unterhalt
Infos /Muster finden
Checks
Rechtswörterbuch
Büchertipps
Onlineberatung
Aktuelles
Anwalt/Experte
Anmelden
Hilfe
Rechtswörterbuch
Stichwort:
Erläuterung:

Oft zahlt der Verpflichtete keinen Kindesunterhalt. Oft kann er ihn auch nicht bezahlen oder ist verstorben. Dann können Kinder unter 12 Jahren bei der zuständigen Vorschusskasse einen Unterhaltsvorschuss beantragen.

Dieser setzt voraus, dass es bei einem Elternteil in Deutschland lebt, der ledig, verwitwet, geschieden oder getrenntlebend ist. Ferner darf kein Unterhalt gezahlt werden. Die Vorschusskasse zahlt als Unterhaltsvorschuß längstens 72 Monate den Mindestunterhalt gemäß § 1612 a BGB. Ist der eigentlich Verpflichtete leistungsfähig, kann die Vorschusskasse Regress wegen des Unterhaltsvorschusses bei ihm nehmen.

 

von:
Axel Willmann
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Sie wollen Herrn Willmann eine rechtliche Frage stellen?
Nutzen Sie unsere
Onlineberatung >>>