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Unterhalt Elternunterhalt Anwalt Rechtsanwalt
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www.unterhaltsratgeber.de»Rechtswörterbuch
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Stichwort:
Erläuterung: Nicht alle Unterhaltsfragen werden von den Gerichten streitig entschieden. Oft werden die Höhe und die Dauer der Unterhaltszahlungen auch im Rahmen eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs vereinbart (Unterhaltsvergleich). Damit bei geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen der Unterhaltsvergleich durch eine Abänderungsklage angepasst werden kann, ist es erforderlich, die Bemessungsgrundlage möglichst genau im Vergleich zu beschreiben. Dies wird häufig übersehen. Bei einem außergerichtlichen Unterhaltsvergleich ist auf den Formzwang zu achten. Die Vergleiche müssen von einem Notar protokolliert werden, sofern die Vereinbarung vor Rechtskraft der Scheidung erfolgt. Nach Rechtskraft der Scheidung ist besteht Formfreiheit. Dies ergibt sich aus § 1585 c BGB. von: Axel Willmann Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Sie wollen Herrn Willmann eine rechtliche Frage stellen? Nutzen Sie unsere Onlineberatung >>>
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