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Unterhalt Elternunterhalt Anwalt Rechtsanwalt
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www.unterhaltsratgeber.de»Rechtswörterbuch
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Stichwort:
Erläuterung: Eine Unterhaltsvereinbarung über den Ehegattenunterhalt muß nach den jetzt geltenden Gesetzesregelungen notariell geschlossen werden, sonst ist sie nicht wirksam. Alternativ kann eine Unterhaltsvereinbarung auch im Rahmen eines Scheidungsverfahren vor Gericht protokolliert werden. von: Eva Gerz Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Sie wollen Frau Gerz eine rechtliche Frage stellen? Nutzen Sie unsere Onlineberatung >>>
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