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Erläuterung:

Am bekanntesten ist die Düsseldorfer Tabelle, die für die Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen wird.

Daneben gibt es noch von jedem Oberlandesgericht sog. Unterhaltsleitlinien, die ebenfalls für die Berechnung des Unterhalts in dem jeweiligen OLG-Bezirk herangezogen werden.

 

von:
Eva Gerz
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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