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Unterhalt Elternunterhalt Anwalt Rechtsanwalt
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www.unterhaltsratgeber.de»Rechtswörterbuch
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Stichwort:
Erläuterung: Zum 01.01.2008 trat das neue Unterhaltsrecht in Kraft. Die Eigenverantwortlichkeit des Geschiedenen aus eigener Kraft seinen Lebensunterhalt zu erwirtschaften, wurde herausgestellt. Daher werden an die Erwerbsobliegenheit unterhaltsbegehrender Exehegatten strengere Anforderungen gestellt. Auch ist es durch die Unterhaltsreform leichter, Unterhaltszahlungen zeitlich oder der Höhe nach zu begrenzen. Zum anderen hat der Unterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder in Ausbildung nunmehr Vorrang vor anderen Ansprüchen. Im Mangelfall werden also zunächst die Ansprüche der Kinder bedient. Für den Ehegatten, der vorher gegebenenfalls eine Quote erhielt kann dies nun bedeuten, leer auszugehen, soweit der Selbstbehalt nicht gewahrt ist. Der Betreuungsunterhalt ist nunmehr bei ehelichen und nichtehelichen Paaren gleich geregelt. Letztlich ist durch die Unterhaltsreform eine Formvorschrift eingeführt worden. Vereinbarungen über nachehelichen Unterhalt vor Rechtskraft der Scheidung bedürfen der notariellen Beurkundung (§ 1585 c BGB). Nach Rechtskraft der Scheidung kann die Vereinbarung formlos getroffen werden. Aus Beweisgründen sollte jedoch Schriftform gewählt werden. von: Axel Willmann Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Sie wollen Herrn Willmann eine rechtliche Frage stellen? Nutzen Sie unsere Onlineberatung >>>
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