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Stichwort:
Erläuterung:

Die Unterhaltspflichtverletzung ist ein Straftatbestand. Praktisch relevant ist dies beim Kindesunterhalt.

Wer den Unterhalt für minderjährige Kinder nicht zahlt, obwohl er finanziell dazu in der Lage wäre, macht sich strafbar, wobei nichtzahlende Väter häufig nur durch eine Strafanzeige tatsächlich zu Zahlungen veranlasst werden können.

 

von:
Eva Gerz
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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