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Erläuterung:

Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, in welcher Höhe Unterhalt zu leisten ist und wie viel dem Verpflichteten für den eigenen Lebensunterhalt verbleiben muss.

Lediglich im Bereich Kindesunterhalt hat der Gesetzgeber Mindestunterhaltsansprüche formuliert. Daher haben die meisten Oberlandesgerichte entsprechende Unterhaltsleitlinien entwickelt, um die Rechtsprechung zu vereinheitlichen. Diese Unterhaltsleitlinien sind nicht zwingend. Gleichwohl orientieren sich die meisten Gerichte an der Meinung „ihres“ Oberlandesgerichts. Die bekannteste Unterhaltsleitlinie ist die Düsseldorfer Tabelle. An dieser orientieren sich auch die meisten anderen Leitlinien, wie etwas das OLG Köln.

 

von:
Axel Willmann
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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