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Unterhalt Elternunterhalt Anwalt Rechtsanwalt
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www.unterhaltsratgeber.de»Rechtswörterbuch
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Stichwort:
Erläuterung: Als Trennungsunterhalt bezeichnet man den Unterhaltsanspruch des getrenntlebenden Ehegatten. Der Trennungsunterhalt endet automatisch mit Rechtskraft des Scheidungsurteils. Danach kann ein Anspruch auf sog. nachehelichen Unterhalt bestehen. von: Eva Gerz Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Sie wollen Frau Gerz eine rechtliche Frage stellen? Nutzen Sie unsere Onlineberatung >>>
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