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Rechtswörterbuch
Stichwort:
Erläuterung:

Als Trennungsunterhalt bezeichnet man den Unterhaltsanspruch des getrenntlebenden Ehegatten.

Der Trennungsunterhalt endet automatisch mit Rechtskraft des Scheidungsurteils. Danach kann ein Anspruch auf sog. nachehelichen Unterhalt bestehen.

 

von:
Eva Gerz
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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