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Erläuterung:

Die Regelbetragsverordnung wurde vom Justizministerium alle zwei Jahre erlassen. Sie sollte den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder sichern.

Seit 2008 wird die Verordnung nicht mehr fortgeschrieben. Der Mindestunterhalt ist jetzt in § 1612 a BGB geregelt. Er richtet sich nach dem Kinderfreibetrag im Einkommenssteuerrecht und wird in Prozenten je nach Altersgruppe bestimmt.

 

von:
Axel Willmann
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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