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Unterhalt Elternunterhalt Anwalt Rechtsanwalt
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www.unterhaltsratgeber.de»Rechtswörterbuch
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Stichwort:
Erläuterung: Die Regelbetragsverordnung wurde vom Justizministerium alle zwei Jahre erlassen. Sie sollte den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder sichern. Seit 2008 wird die Verordnung nicht mehr fortgeschrieben. Der Mindestunterhalt ist jetzt in § 1612 a BGB geregelt. Er richtet sich nach dem Kinderfreibetrag im Einkommenssteuerrecht und wird in Prozenten je nach Altersgruppe bestimmt. von: Axel Willmann Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Sie wollen Herrn Willmann eine rechtliche Frage stellen? Nutzen Sie unsere Onlineberatung >>>
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