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Erläuterung:

Beim Unterhalt unterscheidet man den Naturalunterhalt und den Barunterhalt (Geldzahlung). Naturalunterhalt ist z.B. die Wohnungsgewährung, wenn ein Kind zu Hause bei den Eltern oder einem Elternteil wohnt.

Der Naturalunterhalt hat insbesondere bei volljährigen Kindern Bedeutung. Bei volljährigen Kindern sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig, allerdings haben die Eltern ein sog. Unterhaltsbestimmungsrecht. Sie können bestimmen, dass sie Unterhalt als Naturalunterhalt erbringen, insbesondere dem Kind Wohnung gewähren und Lebensmittel zur Verfügung stellen.

 

von:
Eva Gerz
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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