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Unterhalt Elternunterhalt Anwalt Rechtsanwalt
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www.unterhaltsratgeber.de»Rechtswörterbuch
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Stichwort:
Erläuterung: Kindesunterhalt können nicht nur minderjährige Kinder, sondern auch volljährige Kinder beanspruchen. Der Unterhalt für minderjährige Kinder bestimmt sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Auch der Unterhalt für volljährige Kinder bestimmt sich nach der Düsseldorfer Tabelle, jedoch gelten hier Besonderheiten. Bei volljährigen Kindern sind nämlich grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig, also auch der Elternteil, bei dem das Kind lebt. In diesem Fall bestimmt sich der Unterhaltsbedarf des Kindes nach dem addierten Einkommen beider Elternteile. Für diesen Bedarf, der sich aus der entsprechenden Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle ergibt, haften die Eltern dann anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen. Einzelheiten zum Kindesunterhalt ergeben sich aus den Anmerkungen zu der Düsseldorfer Tabelle, die im auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu finden ist. von: Eva Gerz Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Sie wollen Frau Gerz eine rechtliche Frage stellen? Nutzen Sie unsere Onlineberatung >>>
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