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Rechtswörterbuch
Stichwort:
Erläuterung:

Das Familienrecht umfasst alle Ansprüche zwischen Familienangehörigen.

Dazu gehören nicht nur Ansprüche zwischen Ehegatten, sondern auch zwischen Eltern und Kindern. Ebenfalls zum Familienrecht zählen auch Ansprüche im Zusammenhang mit einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

 

von:
Eva Gerz
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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