|
|
|
Unterhalt Elternunterhalt Anwalt Rechtsanwalt
|
     
|
|
|
|
|
|
www.unterhaltsratgeber.de»Rechtswörterbuch
|
|
|
|
Stichwort:
Erläuterung: Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts und für die Entscheidung über Familiensachen zuständig. Seit dem 1.9.2009 sind die Zuständigkeiten des Familiengerichts wesentlich erweitert worden. Das Familiengericht ist jetzt generell zuständig für Entscheidungen über sämtliche Ansprüche zwischen getrenntlebenden Eheleuten und geschiedenen Eheleuten. Bedeutsam ist diese Erweiterung z.B. für Streitigkeiten über gemeinsame Kreditschulden bei Trennung/Scheidung und Streitigkeiten über die steuerliche Zusammenveranlagung. von: Eva Gerz Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Sie wollen Frau Gerz eine rechtliche Frage stellen? Nutzen Sie unsere Onlineberatung >>>
|  |
|
|
|
|
|