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Unterhalt Elternunterhalt Anwalt Rechtsanwalt
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www.unterhaltsratgeber.de»Rechtswörterbuch
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Stichwort:
Erläuterung: Mit einem notariellen Ehevertrag wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen. Statt der Zugewinngemeinschaft kann im Ehevertrag die Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart werden. Als Ehevertrag wird im Alltagssprachgebrauch auch eine sog. Trennungs- / Scheidungsfolgenvereinbarung bezeichnet. Häufig enthalten Eheverträge Vereinbarungen bezüglich des Unterhalts und des Versorgungsausgleichs. Ebenfalls häufig sind Regelungen über den Hausrat oder die Aufteilung gemeinsamen Vermögens. von: Eva Gerz Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Sie wollen Frau Gerz eine rechtliche Frage stellen? Nutzen Sie unsere Onlineberatung >>>
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