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Erläuterung:

Zur Berechnung des Kindesunterhalts werden Unterhaltstabellen  herangezogen.

Bekannt ist die Düsseldorfer Tabelle. Die Berliner Tabelle gilt für die neuen Bundesländer. Mit ihr wurde die Düsseldorfer Tabelle an die niedrigeren Einkommensverhältnisse in den neuen  Bundesländern angepasst.

 

von:
Eva Gerz
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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