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Unterhalt Elternunterhalt Anwalt Rechtsanwalt
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www.unterhaltsratgeber.de»Rechtswörterbuch
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Stichwort:
Erläuterung: Zur Berechnung des Kindesunterhalts werden Unterhaltstabellen herangezogen. Bekannt ist die Düsseldorfer Tabelle. Die Berliner Tabelle gilt für die neuen Bundesländer. Mit ihr wurde die Düsseldorfer Tabelle an die niedrigeren Einkommensverhältnisse in den neuen Bundesländern angepasst. von: Eva Gerz Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Sie wollen Frau Gerz eine rechtliche Frage stellen? Nutzen Sie unsere Onlineberatung >>>
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