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Erläuterung:

Mit dem Begriff "Alimente" werden Unterhaltszahlungen bezeichnet.

Die Verpflichtung zur Zahlung von Alimenten kann auf Vertrag oder Gesetz beruhen. Meist sind Zahlungen an Kinder oder Ehegatten gemeint. Aber auch die Gehaltsansprüche von Beamten gegenüber dem Staat werden als Alimentation bezeichnet. Der Begriff kommt auf dem Lateinischen. Alimente als Synonym für Unterhalt wird in Deutschland heute seltener verwendet. In Österreich findet er sich jedoch noch häufiger.

 

von:
Axel Willmann
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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