|
|
|
Unterhalt Elternunterhalt Anwalt Rechtsanwalt
|
     
|
|
|
|
|
|
www.unterhaltsratgeber.de»Rechtswörterbuch
|
|
|
|
Stichwort:
Erläuterung: Eine Abänderungsklage (seit 1.9.2009 als Abänderungsantrag zu bezeichnen) dient dazu, einen Unterhaltstitel, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, geänderten Verhältnissen anzupassen. Die Abänderungsklage kann sowohl von dem Unterhaltsberechtigten eingereicht werden (mit dem Ziel einen erhöhten Unterhalt durchzusetzen) als auch von dem Unterhaltsschuldner (mit dem Ziel, den Unterhaltstitel auf einen geringeren Unterhalt zu reduzieren oder gar den Wegfall des Unterhalts zu erreichen). von: Eva Gerz Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Sie wollen Frau Gerz eine rechtliche Frage stellen? Nutzen Sie unsere Onlineberatung >>>
|  |
|
|
|
|
|