Unterhalt Elternunterhalt Anwalt Rechtsanwalt

HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.unterhaltsratgeber.de
www.unterhaltsratgeber.de
Unsere Angebote
Fragen stellen
Unterhalt
Infos /Muster finden
Checks
Rechtswörterbuch
Büchertipps
Onlineberatung
Aktuelles
Anwalt/Experte
Anmelden
Hilfe
Details
Betreff:
Kategorie:
Familienrecht
Frage:
hallo,
habe fünf kinder, drei davon wohnen noch zu hause und gehen noch zur schule. meine große tochter ist 20 hat eine abgeschlossene ausbildung und ist jetzt arbeitslos. mein ex man und sie meinen ich soll ihr unterhalt zahlen.ist das korrekt?

mir feundlichen grüßen
Antwort:
Sehr geehrter Ratsuchender,

ein volljähriges Kind ist nur dann unterhaltsberechtigt, wenn es sich in der Ausbildung befindet. Da Ihre Tochter bereits über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt, ist sie nicht unterhaltsberechtigt. Sie muss sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn sie nicht arbeitsfähig wäre, z.B. wegen Krankheit. Dafür bestehen jedoch nach Ihrer Schilderung keine Anhaltspunkte.




Mit freundlichen Grüßen


Eva Gerz

http://www.juracity.de
Nachfrage:
Ergänzung:
Status:
archiviert
Datum:
08.12.2007
Preis:
25 €
Kunde:
fisherman
Experte:
Eva Gerz, Fachanwältin für Familienrecht
Anzeige