die Unterhaltslast reduziert werden. Bis diese entschieden ist, kann aus den alten Urteilen weiter vollstreckt werden. Eine rückwirkende Abänderung von Urteilen kommt nicht in Betracht.Bei Prozessvergleichen und vollstreckbaren Urkunden kommt jedoch ggf. auch eine rückwirkende Abänderung in Betracht.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht