anders. Anders als bei Kindern, die nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, besteht gegenüber getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten keine erhöhte Erwerbspflicht. Auch gehen Ehegatten den Kindern im Rang nach. Dies ist Inhalt der Unterhaltsreform 2008.
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Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das Urteil im Volltext finden Sie hier.