muss die Abänderung unter Berücksichtigung des Vertrauens in den Bestand der bisherigen Regelung zumutbar sein. Letzteres wird die Gerichte sicher beschäftigen. Es steht zu befürchten, dass die von vielen angestrebte Abänderung hieran scheitern wird. Aber abwarten, wie die OLGs und letztlich der BGH hier entscheiden wird.
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Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht