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05.11.2007
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Eva Gerz

Fachanwältin für Familienrecht
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Unterhaltsrechtsreform soll zum 1.1.2008 in Kraft treten

Nachdem das Gesetz zur Reform des Unterhaltsrechts eigentlich schon zum 1.7.2007 in Kraft treten sollte, wurde dies durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verhindert.

Das Gesetz soll nun in etwas veränderter Form zum 1.1.2008 in Kraft treten.

Alle minderjährigen Kinder sind unterhaltsrechtlich vorrangig gegenüber sonstigen Unterhaltsberechtigten. Das wirkt sich im sog. Mangelfall aus.

Die Zeitdauer, die ein kinderbetreuender Elternteil Betreuungsunterhalt verlangen kann, wird für Verheiratete und Nichtverheiratete angeglichen und soll grundsätzlich drei Jahre ab Geburt des Kindes betragen.

Danach kann weiterhin eine Unterhaltspflicht bestehen, was je nach Einzelfall zu beurteilen ist.

Der Unterhalt für geschiedene Ehegatten kann drastisch zeitlich und der Höhe nach eingeschränkt werden. Nur bei Fortbestehenden ehebedingter Nachteilen besteht ein Unterhaltsanspruch.

Eva Gerz

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Felser Rechtsanwälte

Rechtsanwältin und Fachanwältin Gerz wird regelmässig zu familienrechtlichen, insbesondere unterhaltsrechtlichen Themen in den Medien interviewt. Wenn Sie insbesondere im Hinblick auf die Unterhaltsrechtsreform eine bequeme Onlineberatung wünschen, können Sie sich über Juracity - Recht für Alle! an Frau Rechtsanwältin Gerz wenden.

Unsere Internetseiten (Juracity, Kuendigung.de, Arbeitsvertrag.de u.a.) werden u.a. von der Stiftung Warentest, dem DGB, Ver.di, Gewerkschaft der Polizei und anderen empfohlen (zu den Empfehlungen). Unsere Experten werden von WDR, N-tv, RTL, SWR, Süddeutscher Zeitung, FAZ, Welt, Rheinischer Post, Bild.T-Online und vielen anderen interviewt (zu den Interviews).


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