Künftig werden minderjährige Kinder vorrangig behandelt. Geschiedene werden schlechter gestellt. Ihnen wird abverlangt, sich eigenverantwortlich um Einkünfte zu bemühen. Dies wird vielen ermöglichen, sich nach einer gescheiterten Ehe neuen Partner zuzuwenden. Vielleicht steigt dann sogar auf die Geburtenrate wieder.
Den alten Unterhaltsverpflichtungen dem Ehegatten gegenüber kann in vielen Fällen mit einer Abänderungsklage begegnet werden. Näheres hierzu erfahren sie von einem versierten Familienrechtler. Am besten einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt im Familienrecht.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht