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20.07.2007
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Eva Gerz

Fachanwältin für Familienrecht
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Unterhalt: Befristung des Unterhaltsanspruchs auch nach 25-jähriger Ehe

Das OLG Koblenz (Aktenzeichen 7 UF 774/05) hat entschieden, dass auch nach 25-jähriger Ehedauer der Anspruch der Ehefrau auf Unterhalt befristet werden kann. In dem konkreten Fall hatte die Ehefrau 12 Jahre lang nicht gearbeitet und die beiden Kinder betreut. Später war sie halbtags erwerbstätig. Nach der Trennung arbeitete sie vollzeit. Das OLG Koblenz hat eine Gesamtdauer von 10 Jahren für einen Unterhaltsanspruch für angemessen gehalten.

 

Eva Gerz

Rechtsanwältin &

Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsanwälte Felser

 


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