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28.09.2007
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Eva Gerz

Fachanwältin für Familienrecht
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Unterhalt: Befristung des Ehegattenunterhalts auch bei langer Ehedauer

Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen XII ZR 11/05 und 15/05) hat entschieden, dass der Ehegattenunterhalt auch bei sehr langer Ehe befristet werden kann.

Der geschiedene Ehegatte hat somit keine Lebensstandardgarantie. Wer arbeiten kann, muss nach einer Übergangszeit mit dem eigenen Einkommen auskommen und hat keinen Anspruch mehr auf sog. Aufstockungsunterhalt. Eine Befristung des Aufstockungsunterhalts hat der Bundesgerichtshof in den entschiedenen Fällen selbst einer 20-jährigen Ehedauer angenommen.

 

Eva Gerz

Rechtsanwältin

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

 


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