Allerdings war der Rentner auch ohne eine Nebentätigkeit leistungsfähig. Er hatte nicht dargelegt, dass das bezogene Pflegegeld tatsächlich auch für Pflegetätigkeiten Verwendung findet. Sein Vortrag und seine Beweisantritte reichten dem Gericht nicht aus.
Wer meint, zuviel Unterhalt zahlen zu müssen, kann die Zahlung übrigens nicht einfach einstellen. Vielmehr ist in diesen Fällen Abänderungsklage zu erheben.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht