Pflegegeld :: sonstige Leistungen der Pflegeversicherung :: Einstufung durch MDK :: Pflegegutachten :: Beschäftigung von Hilfskräften :: Unterhaltspflichten der Kinder für die Eltern (Elternunterhalt) :: Arbeitsbefreiung zur Pflege erkrankter Angehöriger :: Verträge mit Hilfskräften bei der Pflege
Häufig werden Leistungen nicht in Anspruch genommen (z.B. Umbaukosten) oder die Einstufung des MDK einfach hingenommen. Dabei sind die Chancen, eine bessere Einstufung zu erreichen, bei guter Vorbereitung bestens. Diese Chance sollte nicht vertan werden. Das Pflegegeld ist mickrig genug angesichts der Belastungen, die pflegende Angehörige auf sich nehmen und erst recht angesichts der Einsparungen, die der öffentlichen Hand dadurch ermöglicht werden. Die Kosten für eine Heimunterbringung, die häufig als Hilfe zum Lebensunterhalt aus staatlichen Mitteln aufgebracht werden, liegen um ein Vielfaches höher.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte