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07.05.2007
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Eva Gerz

Fachanwältin für Familienrecht
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Kindesunterhalt: Volljähriges Kind ist während eines unbezahlten Praktikums grundsätzlich nicht unterhaltsberechtigt

Das OLG Zweibrücken (Aktenzeichen 2 WF 87/06) hat entschieden, dass ein volljähriges Kind grundsätzlich verpflichtet ist, seinen Unterhaltsbedarf zwischen Beendigung des Zivildienstes und Beginn der Ausbildung durch Aufnahme einer Aushilfstätigkeit selbst zu decken. Wird in diesem Zeitraum ein nicht vergütetes Praktikum absolviert, so rechtfertigt dies nach Ansicht des Gerichts einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nur so lange und so weit, wie das Praktikum für die Berufsausbildung vorgeschrieben ist. Die aus aus Ausbildungsgründen nicht erforderliche Verlängerung eines solchen Praktikums ist unterhaltsrechtlich nicht hinzunehmen.

 

Eva Gerz

Rechtsanwältin &

Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsanwälte Felser

 


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