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27.03.2007
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Eva Gerz

Fachanwältin für Familienrecht
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Kindesunterhalt: Keine Unterhaltspflicht, wenn das Einkommen der das Kind betreuenden Mutter mehr als doppelt so hoch ist wie das des Vaters

Das OLG Brandenburg (Aktenzeichen 10 UF 91/05) hat entschieden, dass ein Kindesvater für das Kind keinen Unterhalt zahlen muss, wenn die Kindesmutter, bei der das Kind lebt, ein mehr als doppelt so hohes Einkommen hat wie der Kindesvater.

Zudem urteilte das Gericht, dass beide Elternteile für ein minderjähriges Kind Unterhalt zahlen müssen, wenn zwischen dem Einkommen des Kindesvaters und dem Einkommen der das Kind betreuenden Kindesmutter ein erhebliches Ungleichgewicht besteht. Ein erhebliches Ungleichgewicht ist jedenfalls anzunehmen, wenn die Einkünfte der Kindesmutter fast doppelt so hoch sind wie die des Kindesvaters.

 

Eva Gerz

Rechtsanwältin &

Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsanwälte Felser

 


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