Die Rechtsprechung des BGH, dass zusätzliche private Altersvorsorge zu berücksichtigen sei, bezieht sich nach Ansicht des OLG Düsseldorf vornehmlich auf den Elternunterhalt und den Kindesunterhalt.
Eva Gerz
Rechtsanwältin &
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwälte Felser