Unterhalt Elternunterhalt Anwalt Rechtsanwalt

HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.unterhaltsratgeber.de
www.unterhaltsratgeber.de
Unsere Angebote
Fragen stellen
Unterhalt
Infos /Muster finden
Checks
Rechtswörterbuch
Büchertipps
Onlineberatung
Aktuelles
Anwalt/Experte
Anmelden
Hilfe
Anzeige
Anzeige
Details
20.03.2007
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Eva Gerz

Fachanwältin für Familienrecht
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Kindesunterhalt: Aufwendungen für private Altersvorsorge mindern das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht

Das OLG Düsseldorf (Aktenzeichen II UF 19/06) hat entschieden, dass Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen für private Altersvorsorge unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen sind. Solche Aufwendungen mindern das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen nicht. Nach Ansicht des Gerichts gilt das jedenfalls, wenn der Unterhaltspflichtige nicht einmal den Regelunterhalt für das Kind zahlen kann.

Die Rechtsprechung des BGH, dass zusätzliche private Altersvorsorge zu berücksichtigen sei, bezieht sich nach Ansicht des OLG Düsseldorf vornehmlich auf den Elternunterhalt und den Kindesunterhalt.

 

Eva Gerz

Rechtsanwältin &

Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsanwälte Felser

 


Unsere Angebote - Rechtsfragen zum Thema Unterhalt stellen
Unsere Angebote - TOP Beiträge zum Thema Unterhalt