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23.08.2006
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Eva Gerz

Fachanwältin für Familienrecht
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Hundesunterhalt - Unterhaltsvereinbarung für gemeinsamen Hund ist bindend

und kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, so das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (Urteil vom 12.05.2006 - Aktenzeichen 2 UF 87/05).

Verpflichtet sich der Ehepartner im Rahmen der Scheidung, für den bei dem anderen Ehepartner verbleibenden gemeinsamen Hund monatlich einen Pauschalbetrag von 100,00 Euro bis zum Tod des Hundes zu zahlen, kann diese Vereinbarung über den Unterhalt nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

 

Eva Gerz

Rechtsanwältin &

Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsanwälte Felser

 

 

Infos zu Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt (Ehegattenunterhalt) auf www.unterhaltsratgeber.de

 

 


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