Ja, das ist durchaus möglich. Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass eine satzungsmäßige Gebühr für verspätetes Abholen zulässig sein kann. Im entschiedenen Fall waren die Eltern 11 Minuten zu spät gekommen. Hierfür kassierte die Kita 10,00. Die Kammer beanstandete diese Gebühr nicht. Die Berufung wurde zugelassen.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht