Das OLG Celle hat nun entschieden, dass diese Grundsätze nicht für den Ehegattenunterhalt gelten. Nur gegenüber minderjährigen Kindern bestehe eine sog. gesteigerte Erwerbsobliegenheit, nicht aber gegenüber dem Ehegatten.
Eva Gerz
Rechtsanwältin &
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwälte Felser