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29.03.2007
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Eva Gerz

Fachanwältin für Familienrecht
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Ehegattenunterhalt: Kein Unterhaltsanspruch eines alkoholkranken Ehegatten, wenn dieser eine Suchtbehandlung unterlassen hat

Das OLG Naumburg (Aktenzeichen 14 WF 16/06) hat entschieden, dass einem alkoholkranken Ehegatten kein Unterhaltsanspruch zusteht, wenn er eine zumutbare und erfolgversprechende Suchtbehandlung unterlassen hat. Das Gericht ging davon aus, dass die unterlassene Suchtbehandlung eine leichtfertige und mutwillige Herbeiführung der eigenen unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit darstelle, so dass mangels unverschuldeter Bedürftigkeit kein Unterhalt beansprucht werden könne.

 

Eva Gerz

Rechtsanwältin &

Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsanwälte Felser

 


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