Die Länder wollen halt Geld auf Kosten der Bedürfigen sparen. Jetzt wird alles für die Stützung der Banken gebraucht … Schöner Nebeneffekt: Wer sich keinen Anwalt leisten kann, klagt auch nicht gegen den Bescheid der ARGE, auch wenn er rechtswidrig ist.
Das Engagement der Anwaltschaft in diesem Bereich darf durchaus als nobel angesehen werden. Hilger wies zu recht darauf hin, dass sowohl die Gebühren bei Beratungshilfe, aber auch bei Prozesskostenhilfe nur in ganz wenigen Fällen kostendeckend ist. Nicht zuletzt im Unterhaltsrecht sind viele Frauen auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe angewiesen.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte